Impfstoff gut, alles gut? (Medizin)Ethische Problemkomplexe im Horizont der Corona-Pandemie

Häufig wird davon gesprochen, dass die Diskussion um die Verteilung von Impfstoffen und -dosen (medizin)ethische Probleme aufwirft.[i] Doch was ist eigentlich so problematisch an der Verteilung der Impfstoffdosen?

Der Weg zum Impfstoff – Wer „darf“ zuerst?

Während zu Beginn der Pandemie eine uferlose Debatte zur Frage der Impfreihenfolge befürchtet wurde, kam es nun – nachdem tatsächlich der erste wirksame Impfstoff in Deutschland zur Verfügung steht – zu recht schnellen Lösungen. Doch wie wurde nun die Verteilung der Impfstoffdosen in Deutschland eigentlich geregelt und wie kam es zu dieser Regelung?

Würde man einfach alle Bürger*innen, „die irgendeinen Risikofaktor hätten, in die Impfgruppen der ersten Stunde aufnehmen, käme man leicht auf 40 Millionen Deutsche, also rund die Hälfte der Bevölkerung.“[ii] So viel Impfstoff lag weder am 27.12.2020 – dem Tag des Impfstartes – vor, noch wird es so viel Impfstoff in den nächsten Wochen geben. Es ist also derzeit nicht möglich, alle Bürger*innen mit Risikofaktor zu impfen – zunächst einmal angenommen, alle würden sich überhaupt impfen lassen wollen.

Nun liegt Jens Spahns  Impfplan  (Verordnungzum Anspruch auf Schutzimpfunggegen das Coronavirus SARS-CoV-2(Coronavirus-Impfverordnung–CoronaImpfV) vor und die Impfungen haben begonnen. Die Empfehlung der RKI (Robert-Koch-Institut) Stiko sah das schrittweise Impfen in sechs Gruppen vor.[iii] „Da es in den ersten Monaten […] nicht genug Impfstoffserum für die ganze Bevölkerung geben wird, mussten für diese Empfehlung[iv] Gruppen definiert werden, die nacheinander geimpft werden sollen.“[v] Denn, so Stiko-Vorsitzender Thomas Mertens „es wird nicht von Anfang an möglich sein, alle Impfwilligen mit einem Impfstoff zu versorgen.“[vi] Damit die Einteilung in Verteilungsgruppen möglichst gerecht vollzogen wird, haben sich im Vorfeld der Deutsche Ethikrat, die Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Stiko ausgetauscht und ein Positionspapier verfasst. In diesem Positionspapier wurden zunächst drei Gruppen vorrangig zu priorisierender Personengruppen herausgearbeitet[vii], welche dann in der Stiko-Empfehlung in sechs Gruppen ausdifferenziert wurden. Zudem wurde von der Stiko der Rat der Bundesländer eingeholt und die Ergebnisse der Impfstoffzulassungsstudien eingearbeitet.[viii]

Die in der Empfehlung der Stiko gelisteten sechs Gruppen, die in aufsteigender Reihenfolge geimpft werden sollten, setzten sich wie folgt zusammen:[ix]

Die in der Impf-Verordnung tatsächlich aufgeführten und somit rechtskräftigen Gruppen wurden mit Blick auf die durch die Stiko empfohlenen sechs Gruppen, auf drei Gruppen zusammengekürzt.[x]

1. Schutzimpfungen mit höchster Priorität: Gruppe 1 der Stiko Empfehlung

2. Schutzimpfungen mit hoher Priorität: über 70 Jahre alt, Personen mit sehr hohem oder hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, Menschen mit Demenzen oder geistiger Behinderung und jene, die diese Menschen im Alltag versorgen, nahe Kontaktpersonen von Schwangeren, Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko tätig sind (Äzt*innen, sowie medizinische Personal) mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und SARS-CoV-2-Testzentren, Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.

3. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität: über 60 Jahre alt, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf (wie z.B. Personen mit Adipositas, chronischer Nierenerkrankung, chronischer Lebererkrankung,  Immundefizienz oder HIV-Infektion, mit Diabetes mellitus, einer Herzinsuffizienz, einer koronaren Herzkrankheit einer Krebserkrankungen, einer Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen)  Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, (u.a. Verfassungsorganen, Regierungen, Verwaltungen, Polizei, Zoll, Feuerwehr/Katastrophenschutz/THW, Justiz), Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind (Apotheken, Pharmaindustrie, Wasser-/Energieversorgung etc.) tätig sind, Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,  Lehrer*innen, Erzieher*innen und Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.

Im Vergleich der Verordnung mit der Empfehlung ist die erste Gruppeneinteilung gleichgeblieben, jedoch haben sich in der weiteren Einteilung Unterschiede ergeben, da Teilgruppen der sechs von der Stiko empfohlenen in die zwei Gruppen der Impfverordnung zusammengefasst und neu geclustert wurden. Anhand beider Gruppeneinteilung lässt sich jedoch grob die medizinethische Entscheidung, die der Gruppenbildung zugrunde liegt, nachverfolgen: Medizinethiker Georg Marckmann[xi] fasst es im Interview für die Welt wie folgt zusammen:

„‚Im Falle von Covid-19 sei die Priorisierung der Impfungen eigentlich relativ einfach.‘ […] Die Stiko habe geschaut, wer das größte Risiko einer schweren Erkrankung habe oder daran versterben könne. ‚Je älter der Erkrankte, desto größer ist das Risiko‘, so Marckmann. Deshalb sollten ältere Menschen zuerst geimpft werden.“[xii]

Diese Priorisierung von älteren Menschen findet sich ebenfalls in der Neu-Clusterung der Impf-Verordnung wieder, da die erste und somit priorisierteste Gruppe gleichgeblieben ist.  Die Priorisierung der Personen-Gruppen wurde dabei anhand ethischer Grundlagen vorgenommen. „Priorisierungsentscheidungen berühren ethisch wie rechtlich elementare Fragen, insbesondere des Gesundheits- und Lebensschutzes jedes Einzelnen sowie der Gerechtigkeit und der Solidarität zwischen allen betroffenen Mitgliedern einer Gesellschaft.“[xiii] Wichtig ist, dass Priorisierungsentscheidungen nicht nur auf Grundlage medizinisch-epidemiologischer Erkenntnisse getroffen werden, sondern, dass insbesondere auch ethische und rechtliche Erwägungen maßgeblich und leitend sind.[xiv] „Um verbindlich zu gelten, bedarf eine Priorisierung aus ethischen wie verfassungsrechtlichen Gründen einer hinreichend präzisen gesetzlichen Regelung.“[xv]  Alena Buyx[xvi] zeigte sich im Gespräch mit ZEITonline ebenfalls erfreut über den Aushandlungsprozess der Empfehlungen: „Unsere ethische Analyse und der Common Sense passen da aber zum Glück zusammen.“[xvii] Es gibt also zunächst bei der Verteilung der ersten Impfdosen wenig Anlass für größeren Unmut, wenn auch natürlich die Situation nicht alle gleichermaßen zufrieden stellen oder zuversichtlich stimmen wird. Zudem, so betonte – nachträglich dem Publikmachen der Empfehlungen – der Berliner Amtsarzt Patrick Larscheid, haben wir „den ethischen Konsens, dass wir die medizinischen Notwendigkeiten stärker gewichten wollen als die wirtschaftlichen.“[xviii]

Noch besteht dieser Konsens, doch ob er sich zukünftig im weiteren Verlauf der Pandemie halten können wird, werden wir sehen müssen.

Ethische Grundlagen der Priorisierungsentscheidung

Doch auf welchen ethischen Grundlagen fußend wird nun genau priorisiert? Im Positionspapier werden sechs Punkte als ethische Grundlagen für die Priorisierungsentscheidungen benannt, die hier im Folgenden kurz erläutert werden sollen:

1. Autonomie / Selbstbestimmung
„Grundlage des in der Medizin geläufigen Autonomieprinzips ist die Anerkennung der grundsätzlichen Freiheit des Menschen, die es gebietet, dass jede Handlung am Menschen immer danach beurteilt werden muss, ob diese den Respekt vor der Freiheit des anderen zur Geltung bringt. Aus diesem Grund ist in der Medizin der so genannte Informed consent, die Einwilligung nach Aufklärung, zur Vorbedingung eines jeden Eingriffs geworden. Die Einholung der Einwilligung ist somit das Verfahren, mit dem der Respekt vor der Autonomie zur Geltung gebracht wird.“[xix]

2. Nichtschädigung / Integritätsschutz
Das Prinzip des Nicht-Schadens ist eine negative Pflicht, eine Unterlassungspflicht, die auf der Anerkennung der Grundrechte der anderen besteht. „Die Verpflichtung nicht zu schaden, ist somit Resultat einer Anerkennungspflicht.“[xx] Mit Blick auf die Impfpriorisierungen müssen sich alle Priorisierungsentscheidungen daran messen lassen, „ob sie schwere Schädigungen verhindern helfen“.[xxi] Schaden lasse sich, so Giovanni Maio nach Eric M. Meslin, schematisch in objektive und subjektive Schäden untergliedern.[xxii]

3. Rücktritt der Wohltätigkeit /Fürsorgepflicht
Wohltätigkeit, Fürsorge, Prinzip der Benefizienz – synonym verwendet, meint dieses Prinzip eine positive Tugendpflicht (im Vgl: zur negativen Unterlassungspflicht des Nicht-Schadens), also eine imperative Verpflichtung zur Hilfe.[xxiii] Der Grundsatz der Wohltätigkeit, insbesondere mit Blick auf die individuelle ärztliche Fürsorgepflicht, muss bei Priorisierungsentscheidungen im Konfliktfall zurücktreten.[xxiv] „Üblicherweise sieht sich die Medizin in der Pflicht, das Wohl ihrer Patient*innen bestmöglich zu fördern. Bei starker Knappheit von geeigneten Mitteln ist das kaum möglich. Hier geht es um die ausreichende Basisversorgung möglichst vieler und nicht um die maximale Bestversorgung einiger weniger.“[xxv]

4. Gerechtigkeit und Rechtsgleichheit
Zunächst wird hier unterschieden zwischen der ausgleichenden Gerechtigkeit (Tauschgerechtigkeit), der zuteilenden Gerechtigkeit, der legalen Gerechtigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit. Was gerecht ist, lässt sich dann wiederum nach verschiedenen Modellen auslegen. So unterscheidet man das Gleichheitsmodell (Egalitarismus), das Freiheitsmodell (Liberalismus), das Effizienzmodell und das Fairnessmodell. Je nach angewandtem Gleichheits-/Gerechtigkeitsmodell, führt es zu Einbußen in anderen Gerechtigkeitsaspekten.[xxvi] Den Diskurs um den COVID-19-Impfstoff betreffend gilt vor allem Folgendes: „Gleiche Gefährdungslage begründet […] gleichen Versorgungsanspruch. Umgekehrt gilt: Ungleiche Gefährdungslage rechtfertigt und erfordert ungleiche Versorgung.“[xxvii]

5. Solidarität
Die Aspekte der Rechtsgleichheit und Gerechtigkeit sowie das in den Hintergrundtreten der Fürsorgepflicht knüpfen streng an das Prinzip der Solidarität an. „Solidarbereite Personen zeigen Verantwortung gegenüber stärker gefährdeten Personen und stellen dafür den eigenen Anspruch […] zurück.“[xxviii]

6. Dringlichkeit
Hier ist die „signifikant erhöhte Wahrscheinlichkeit, im Falle einer Erkrankung intensivmedizinische Behandlung zu benötigen, schwerwiegende bleibende Schäden zu tragen oder zu versterben“[xxix] entscheidend. Im Normalfall werden diese Dringlichkeiten individuell analysiert und bewertet, im Rahmen der Pandemiesituation ist jedoch eine Pauschalisierung zunächst notwendig.[xxx]

Die „selbstbestimmte Impfentscheidung“[xxxi]

Doch wie wird es nun weitergehen? Weitere Problemfelder entspringen folgerichtig dem Umgang mit den zwei – aus der schrittweise geimpften Bevölkerung – entstehenden Gruppen: die Gruppe der Geimpften und die Gruppe der Nichtgeimpften. [xxxii]

Einerseits ist noch unklar, „ob die Geimpften das Virus nicht trotzdem weitertragen könnten“[xxxiii], andererseits ist und soll die Impfung freiwillig bleiben. Aus diesen beiden Aspekten ergeben sich die konkreten weiteren Problemfelder: 1. Die Frage nach der Ansteckungsgefahr bei schon geimpften Personen und 2. die Frage, ob Personen, die sich freiwillig impfen lassen, einen Vorteil durch ihre Impfung erlangen werden (sollen oder können) oder nicht. Die erste Problemstellung soll hier nun im Weiteren eine untergeordnete Rolle spielen, da sie von Fachleuten, wie Virolog*innen und Mediziner*innen geklärt werden muss – jedoch natürlich unterschwellig bei den Überlegungen und Reflexionen zum zweiten Problem mitschwingt.

Was genau ist überhaupt das Problem, das aus einer freiwilligen Impfung entstehen kann – und wäre eine Impflicht überhaupt eine Lösung für dieses Problem? Das medizinethische Problem mit Corona-Impfungen, freiwilligen und verpflichteten, stellt sich auf einer Ebene wie folgt dar: „Impfungen setzen prinzipiell eine aufgeklärte, freiwillige Zustimmung voraus. Eine undifferenzierte, allgemeine Impfpflicht ist deshalb auszuschließen.“ [xxxiv] Die hier genannte aufgeklärte und freiwillige Zustimmung, in der Medizinethik auch als informed consent bekannt, gestaltet sich jedoch im Blick auf den COVID-19-Impfstoff schwieriger als bei anderen Impfstoffen, da z. B. Informationen über mögliche Langzeitauswirkungen fehlen.

Historisch betrachtet fußt die freiwillige und informierte Zustimmung zu medizinischen Eingriffen auf dem „Nürnberger Kodex“ bzw. den Nürnberger Ärzteprozessen von 1946-1948, die aufgrund des Missbrauchs und der häufig tödlichen Humanversuche einiger NS-Ärzte geführt wurden. „Diese historisch erste externe Ethikvorschrift für Ärzte konstatierte deren uneingeschränkte moralische Verpflichtung, vor jeder Art medizinischen Experiments die freiwillige und informierte Zustimmung ihrer Patienten und Probanden einzuholen.“[xxxv] Diese Forderungen nach einem informed consent[xxxvi], also einer freiwilligen und aufgeklärten sowie informierten Einwilligung, wurden auch in die nicht-experimentelle klinische Medizin hineingetragen und sind heute fester Bestandteil des Patientenrechts. Nach § 630d des BGB muss der*die behandelnde Ärztin vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme die Einwilligung des*der Patient*in einholen, dafür muss der*die Ärzt*in vorab in verständlicher Weise über die Maßnahme aufgeklärt haben und der*die Patient*in muss in der Lage sein, diesem Aufklärungsprozess zu folgen und ihn zu reflektieren. Zudem muss er legal im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte sein, muss also als entscheidungsfähig eingestuft werden. Erst eine wirksame, also informierte Einwilligung stellt für den*die Ärztin eine Rechtfertigung für eine mit der Behandlung einhergehende Körperverletzung – im Falle des Impfens z. B. der Einstich der Nadel – dar. „Die beiden Grundvoraussetzungen für Entscheidungsautonomie sind einerseits ein ausreichendes Verstehen und andererseits die Freiheit von steuernden Einflüssen“.[xxxvii]

Über die Vor- und Nachteile der COVID-19-Impfstoffe kann transparent und angemessen aufgeklärt werden, Nebenwirkungen, das Fehlen von Langzeitstudien sowie die Potentiale des Impfstoffes sind mittlerweile bekannt und die Informationen dazu weitestgehend leicht und gut aufbereitet zugänglich. Eine informierte Entscheidung für oder gegen den Impfstoff kann also recht gut getroffen werden, auch wenn natürlich aufgrund der Situation Daten aus noch nicht vorhandenen Langzeitstudien etc. fehlen. Doch wie ist es um die Einflussfreiheit bestellt? Genau diese „Freiheit von steuernden Einflüssen“ kann in der Debatte um die Corona-Impfung zum Problem werden[xxxviii], wenn der Druck, sich impfen zu lassen, wächst.

Bevorzugung von Geimpften

Immer wieder war die Rede von einem Immunitätsausweis, den jedoch der Ethikrat im September 2020 mit einer rund 50-seitiigen Positionierung klar – zumindest zum damaligen Zeitpunkt – ablehnte.[xxxix] Die Diskussion um den Immunitätsausweis war im Frühjahr/Sommer des Jahres 2020 hitzig. Jens Spahns Immunitätsausweis – der eine Immunität belegen sollte, die wissenschaftlich noch nicht einmal belegt ist und zudem die Frage nach einer Immunisierung gegen Virusvarianten offen lässt – wurde zwar zunächst vom Kabinett gebilligt, jedoch dann vom Koalitionspartner SPD geblockt.[xl]

Doch nun steht in Deutschland mit Beginn der Impfphase die gleiche Frage, quasi maskiert, wieder auf dem Plan, wenn es um die Bevorzugung von Geimpften geht. Derzeit prüft die Große Koalition „ein gesetzliches Verbot von Sonderrechten für Corona-Geimpfte bei Privatunternehmen.“[xli]

Der Ethikrat sprach sich bisher gegen einen solchen Ausweis und auch gegen einen Impfzwang aus und auch der derzeit vielzitierte und gefragte Ethikprofessor Marckmann hat mit Blick auf eine Impflicht seine Zweifel, wenn auch diese anderer Art sind: „Es besteht immer die Gefahr, dass das nach hinten losgeht, dass das eher noch mehr Impfgegner mobilisiert.“[xlii] Schon jetzt waren bei Corona-Demonstrationen[xliii] Judensterne zu sehen und die Unmut gegenüber der Regierung mit Blick auf ihr Handeln während der Pandemie wächst aus verschiedenen Gründen immer weiter an. Dieses Feuer durch eine allgemeine Corona-Impflicht zu schüren, birgt Risiken.

Doch es wird sie geben, die Zeit, in der eine größere Anzahl an Menschen in Deutschland und in anderen Ländern geimpft ist, und in der sich die Frage stellen wird, ob geimpfte Personen bestimmte Privilegien genießen können oder gar sollen. Noch ist die Zahl der Geimpften im Bevölkerungsschnitt verschwindend klein, doch was, wenn 40, 50 oder 60 Prozent Geimpfte erreicht sind? Dürfen dann geimpfte Personen wieder ins Fitnessstudio, ins Restaurant oder aufs Konzert? Und müssen ungeimpfte Menschen draußen bleiben?

Kurz nach dem Impfstart ist demnach verständlicherweise die Debatte um Sonderrechte für Geimpfte entbrannt. Während die Koalition vor Sonderrechten warnt und ebenjene verbieten möchte, gibt es jedoch auch andere Argumentationen.

Zunächst klare Worte von Horst Seehofer, welcher die Trennung zwischen Geimpften und Ungeimpften mit einer Impfpflicht vergleicht:

„Keine Sonderbehandlung für Geimpfte! Eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften kommt einer Impfpflicht gleich. […] Ich kann davor nur warnen. Eine Sonderbehandlung für Geimpfte spaltet die Gesellschaft. Des einen Privileg ist die Benachteiligung des anderen. Der Staat muss neutral bleiben und darf nicht zum Vormund der Bürgerinnen und Bürger werden.“[xliv]

Und auch die ARD-Tagesthemen am Impfstarttages des letzten Jahres, dem 27.12.2020, sprechen das Problem an. Geimpfte und Ungeimpfte bei Kulturveranstaltungen unterschiedlich zu behandeln, käme einem Impfzwang gleich. Zumindest würde es die „Freiheit von steuernden Einflüssen“ massiv einschränken, wenn der Besuch in der Gastronomie, das Konzertticket oder der Flug zur Familie vom Impfstatus abhängig gemacht werden. Aber was, wenn Fluglinien oder Gastwirte oder andere Veranstalter*innen nur geimpften Menschen Zutritt gewähren wollen?

„Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Fechner, sagte der ‚Welt‘, Ungleichbehandlungen von Menschen mit und ohne Impf-Schutz müssten ausgeschlossen werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass etwa Restaurants Nicht-Geimpften den Zutritt verwehrten. So etwas würde zu Spaltungen in der Gesellschaft führen. Der Rechtsexperte der CSU-Landesgruppe, Ullrich, verwies darauf, dass für den Staat schon jetzt ein allgemeines Diskriminierungsverbot gilt. In der Privatwirtschaft gebe es dagegen eine Regelungslücke, die man schließen müsse.“[xlv]

Doch auch hier gehen die Meinungen auseinander. Denn obwohl man das Bevorzugen von Geimpften als Eingriff in die Grundrechte und Spaltungsgrund begreifen kann, so kann man ebenfalls das Benachteiligen von Unternehmer*innen als Eingriff in die Grundrechte verstehen. So macht Reinhard Merkel im Interview in der NZZ folgende Argumentation stark:

„Nehmen wir das Beispiel des Betreibers eines Fitnessstudios. Verbietet man ihm die Öffnung nur für Geimpfte, dann ist das ein doppelter Eingriff: einerseits in die Grundrechte des Fitnessstudiobetreibers, andererseits in die Freiheitsrechte des Geimpften. Nun ist es ja nicht so, dass die Geimpften, die ins Studio gehen, den Ungeimpften die Plätze wegnähmen, dass also hier zugunsten der Geimpften unfair priorisiert würde. Vielmehr ist die Alternative, alle Studios ganz zu schliessen; und das geschieht ja derzeit auch. Aber nach der Impfung gibt es eben eine gefahrlose Möglichkeit des Studiobetriebs. Dann ist es nicht einzusehen, diese Möglichkeit nur deshalb, weil sie nicht jedem auf der Stelle verfügbar ist, allen zu verbieten. Das ist grundrechtswidrig und freiheitsfeindlich.“ [xlvi]

Es gilt eben nicht nur die Perspektive von (noch) Nicht-Geimpften zu berücksichtigen, sondern auch von Geimpften und Unternehmer*innen.

Eines scheint dennoch bisher klar, nämlich dass eine staatlich unterstützte Bevorzugung ausgeschlossen werden kann. Doch inwiefern es privaten Unternehmen möglich sein wird, eine Impfung als Teilhabevoraussetzung anzuvisieren, erscheint derzeit noch nicht ausdiskutiert. Zudem wird dies auch davon abhängig sein, wie viele private Impfanbieter neben den offiziellen Impfzentren es zukünftig geben wird und wie sich Impfstrategien und Verteilungsfragen zukünftig gestalten werden.

Die große Skepsis – impfen lassen oder nicht impfen lassen?

Schaut man an die Front der Impfskeptiker*innen oder gar Impfgegner*innen und behält im Hinterkopf, dass eine Herdenimmunität/Gemeinschaftsschutz laut RKI erst ab 70% Geimpften erreicht werden kann[xlvii], dann bleibt fraglich, ob diese Zahl mit einem neuartigen m-RNA-Impfstoff, der in Windeseile zugelassen wurde, erreicht werden kann oder ob die freiwillige Impfung ihr Ziel verfehlen wird.

Was, wenn sich nicht genügend Menschen impfen lassen wollen? Wird die Impfung dann weiterhin freiwillig bleiben oder wird es, vor allem mit Blick auf wirtschaftliche Faktoren, nicht mehr anders praktikabel sein, als zumindest einen indirekten Impfzwang durch Bevorzugung von geimpften Personen einzuführen?

Dabei sind Zweifel, Bedenken und Vorsicht mit Blick auf die neuartigen Impfstoff(e) von BioNTech / Pfizer und später ggf. auch von Moderna nachvollziehbar:

„Ein Impfstoff braucht durchschnittlich 10,71 Jahre, um zur Zulassung zu gelangen. Die Wahrscheinlichkeit, auf den Markt zu gelangen, liegt bei sechs Prozent. Das bislang schnellste Verfahren absolvierte ein Vakzin gegen die Kinderkrankheit Mumps, doch selbst dabei brauchten die drei Studienphasen bis zur Zulassung vier Jahre. All diese Regeln, Zeitvorgaben und Mechanismen wurden bei der Entwicklung der Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt.“[xlviii]

Die Vakzine, von denen die über RNA und DNA wirkenden Stoffe ein absolutes Novum darstellen, wurden in weniger als 18 Monaten zugelassen. Bezeichnet wird dieses Schnellverfahren als „Teleskopierung“. „Vor allem in den ersten beiden Testphasen werden die Studien wie ein Teleskop zusammengeschoben, was durchaus Risiken birgt.“[xlix] Im Rahmen dieses Eilverfahrens der Teleskopierung von Prüfphasen, der kurzen Studiendauer (auch wenn überdurchschnittlich viele Proband*innen an der Studie teilgenommen haben[l]) kritisieren Expert*innen, dass das Risiko für die Bevölkerung nicht abschätzbar sei und dass „derzeit durch Politik, Medien und Interessengruppen ein massiver Druck aufgebaut wird, sich eines der unzureichend untersuchten Vakzine verabreichen zu lassen.“[li]

Werden irgendwann im Pandemieverlauf schlussendlich doch wirtschaftliche Zwänge über die medizinethische Autonomie siegen? In ihrem Positionspapier denken auch schon Ethikrat, Leopoldina und Stiko eine Variante dessen mit, wenn sie schreiben: „Wenn überhaupt, ließe sich eine Impfpflicht nur durch schwerwiegende Gründe und für eine präzise definierte Personengruppe rechtfertigen.“[lii] Eine bereichsspezifische Impfpflicht also – für bestimmte Personen- bzw. Berufsgruppen…

„Dies beträfe insbesondere Mitarbeiter*innen, die als potenzielle Multiplikatoren in ständigem Kontakt mit Angehörigen einer Hochrisikogruppe sind, wenn nur durch eine Impfung schwere Schäden von dieser Personengruppe abgewendet werden könnten. Die dazu erforderlichen legislativen Festlegungen und deren konkrete Anwendung müssten zudem im Lichte der sich weiterentwickelnden Kenntnislage zu Wirk- und Risikoprofilen der neuen Impfstoffe getroffen und überprüft werden. Insofern käme eine bereichsspezifische Impfpflicht im Kontext von Impf-stoffen gegen COVID-19 insbesondere erst dann in Betracht, wenn eine zeitlich ausreichende Beobachtung der Wirkweise des Impfstoffs stattgefunden hat.“[liii]

Handeln in der Pandemie

Fakt ist, so Marckmann: „Wir können keine sicheren Aussagen über die Immunität gegen das Coronavirus machen. Wenn jemand Antikörper hat, wissen wir nicht sicher, ob und wie lange diese Person dann tatsächlich immun ist.“[liv] Denn, so das RKI, es „ist derzeit nicht vorhersagbar, inwieweit eine Immunität die Virus-Transmission (Übertragung) unterbindet oder wenigstens reduzieren kann.“[lv]

Und so lange wir nicht wissen, wie lange eine Impfung anhält und ob geimpfte Personen bzw. Personen mit Antiköpern andere Personen anstecken können oder nicht, wissen wir es eben nicht und können nur darüber spekulieren. Dieses Nichtwissen treibt jedoch die Vorsichtsmaßnahmen wiederum in die Höhe.

Die (medizin)ethischen Konflikte, Fragen und Probleme, die die Corona-Pandemie mit sich bringt, sind also noch lange nicht ausgestanden, auch wenn nun die Impfungen begonnen haben. Abzuwarten bleibt, wie groß das Vertrauen der Bürger*innen in die Impfstoffe ist, ob es eine Privilegierung von geimpften Personen gibt und auch, wie sich vor allem unsere europäischen Nachbarstaaten verhalten werden.[lvi]

Darüberhinaus stand im September 2020, wo der Ethikrat einen Immunitätsausweis zum damaligen Zeitpunkt zwar klar ablehnte für die Zukunft jedoch ein klares „Jaein“ an:

„Mit Blick in die Zukunft würden zwölf der 24 Mitglieder des Ethikrats unter bestimmten Voraussetzungen Immunitätsausweise für sinnvoll halten. Allerdings nicht pauschal, sondern stufenweise, zeitlich begrenzt und nur für bestimmte Bereiche. Zum Beispiel, damit Berufsgruppen arbeiten können, die viel mit anderen Menschen zusammenkommen.“[lvii]

Impfstoff(e) gut, alles gut, wird sich also in naher Zukunft eher nicht bewahrheiten.


[i] „In einer absolut gerechten Welt könnte es sein, dass Deutschland von einem Impfstoff, der in Deutschland entwickelt wurde, am wenigsten bekäme. Denn Deutschland hat ein gut ausgestattetes Gesundheitssystem – Länder wie Brasilien brauchen den Impfstoff, objektiv betrachtet, dringender. Aber das ist politisch natürlich schwer vermittelbar. Die EU geht deshalb zwei Wege, um den Impfstoff zu verteilen. Einerseits schließt sie Verträge mit verschiedenen Pharmaunternehmen über die Lieferung von Impfdosen. Die Unternehmen haben dadurch die Garantie, dass sie einen fertigen Impfstoff tatsächlich abverkaufen können. Und die EU-Regierungen haben dann die Garantie, dass für die europäische Bevölkerung gesorgt wäre. Aber: „Schaffen wir es wirklich, als Weltgemeinschaft zu handeln?“ Das fragte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.“ Mayr, Anna: Zwei Gerechtigkeiten. Die ganze Welt braucht einen Impfstoff gegen Covid-19. Die Debatte um dessen Verteilung beginnt gerade erst, ZEITonline, https://www.zeit.de/2020/47/corona-impfstoff-covid-19-verteilungsdebatte-gerechtigkeit (05.01.21)
[ii] Schöps, Corinna: Impfstrategie: Die mit dem höchsten Risiko zuerst. Jede Corona-Impfung wird anfangs knapp sein. Wie verteilt man sie fair? Ethikrat, Leopoldina und Ständige Impfkommission zeigen es. Ohne Solidarität wird es nicht gehen., ZEITonline https://www.zeit.de/wissen/2020-11/impfstrategie-coronavirus-priorisierung-ethikrat-positionspapier-impfstoff-biontech (02.01.21)
[iii] Vgl. Engmann, René; Polke-Majewski, Karsten; Schöps, Corinna; Stahnke, Julian; Tröger, Julius; Venohr, Sascha: Corona-Impfzentren: Der große Impfplan. Die Impfungen gegen Corona können endlich starten. Wer kommt zuerst dran – wer muss warten? Und wo gibt es Termine? Die wichtigsten Fakten und eine Karte der Impfzentren, ZEITonline, https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-12/corona-impfzentrum-deutschland-aktuell-impfung-karte (02.01.21) sowie Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Beschluss der STIKO für die Empfehlung der COVID-19-Impfung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung. STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/02_21.pdf?__blob=publicationFile (05.01.21)
[iv] „Die Empfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, des Deutschen Ethikrats und der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (Stiko) basieren nicht nur auf medizinschen[sic!] und epidemiologischen Fakten, sie sind auch gleichzeitig rechtsethisch fundiert.“ Schöps, Impfstrategie: Die mit dem höchsten Risiko zuerst.
[v] Engmann et al: Corona-Impfzentren: Der große Impfplan
[vi] Groll, Tina: Corona-Impfung: Medizinisches Personal und Risikogruppen sollen zuerst geimpft werden
Wissenschaftler und der Deutsche Ethikrat haben ihre Empfehlung zur Corona-Impfstrategie veröffentlicht: Als erstes sollen demnach Hochrisikogruppen geimpft werden. ZEITonline https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-11/corona-impfung-risikogruppen-angehoerige-priorisierung-rahmenbedingungen (02.01.21)
[vii] 1. Die Höchstrisikogruppe aufgrund fortgeschrittenen Alters mit signifikant erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, 2. Im Gesundheitssystem tätige wie Ärzt*innen, Pflegepersonal oder Mitarbeiter*innen stationärer und ambulanter Einrichtungen und 3. Personen in basalen Bereichen der Daseinsvorsorge, wie z.B. Feuerwehr, Polizei, Lehrer*innen, Erzieher*innen. Vgl. Positionspapier der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Wie soll der Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff geregelt werden? https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_Positionspapier_COVID-19-Impfstoff_final.pdf (02.01.21), S. 3.
[viii] Vgl. Engmann et al: Corona-Impfzentren: Der große Impfplan.
[ix] Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Beschluss der STIKO für die Empfehlung der COVID-19-Impfung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung. STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung. Matrix zur Priorisierung der Bevölkerungsgruppen ist auf S. 47 zu finden.) (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/02_21.pdf?__blob=publicationFile)
[x] Die Rechtsverordnung zur Impfpriorisierung: „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung–CoronaImpfV)“ https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf, Vgl. Engmann et al: Corona-Impfzentren: Der große Impfplan sowie Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c19763 (02.01.21)
[xi] Leiter des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin.
[xii] Nur mit Corona-Impfung auf Veranstaltung? “Fände ich vertretbar”, sagt Medizinethiker, FOCUSonline, https://www.focus.de/gesundheit/news/war-an-triage-entscheidungen-beteiligt-nur-wer-geimpft-ist-darf-auf-veranstaltungen-medizinethiker-haelt-das-fuer-vertretbar_id_12758250.html (02.01.21)
[xiii] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S. 2.
[xiv] Vgl. Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S. 1.
[xv] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S. 1.
[xvi] Professorin für Medizinethik an der TU München und Vorsitzende des Deutschen Ethikrats.
[xvii] Schöps, Impfstrategie: Die mit dem höchsten Risiko zuerst.
[xviii] mbo/dpa: Irre hohe Infektionszahlen.
[xix] Maio, Giovanni: Mittelpunkt Mensch: Ethik in der Medizin. Ein Lehrbuch, Stuttgart 2012, S. 123.
[xx] Maio: Mittelpunkt Mensch, S. 124.
[xxi] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S. 2.
[xxii] Vgl. Maio: Mittelpunkt Mensch, S.124. Objektive Schäden: Beeinträchtigung körperlicher Funktionen, Verletzungen, Interessensmissachtung; subjektive Schäden: Schmerzen, Nichterfüllung von Präferenzen, sittlicher Schaden.
[xxiii] Vgl. Maio: Mittelpunkt Mensch, S. 125.
[xxiv] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S. 2.
[xxv] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S. 2.
[xxvi] Vgl. Maio: Mittelpunkt Mensch, S. 131-135.
[xxvii] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S. 2.
[xxviii] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S. 2.
[xxix] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S. 2.
[xxx] Vgl. Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S. 2.
[xxxi] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S. 1.
[xxxii] Hier lässt sich übigrens der Stand der Impfungen in Deutschland nachvollziehen: https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-12/corona-impfungen-deutschland-impfquoten-bundeslaender-landkreise-karte
[xxxiii] mbo/dpa: “Irre hohe Infektionszahlen” Amtsarzt fordert monatelangen Lockdown, https://www.n-tv.de/panorama/Amtsarzt-fordert-monatelangen-Lockdown-article22264788.html (02.01.21)
[xxxiv] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S.2.
[xxxv] Schöne-Seifert, Bettina: „Medizinethik“, in: Nida-Rümelin, Julian: Angewandte Ethik. Die Breichsethiken und ihre theoretische Fundierung. Ein Handbuch, Stuttgart 1996, S. 552-648, hier: S. 556.
[xxxvi] Einen Überblick über informed consent gibt Magaret J. Neff: Neff, Margaret J.: „Informed Consent: What Is It? Who Can Give It? How Do We Improve It?“, in: Respiratory Care, Oct 2008, 53 (10) S. 1337-1341, zu finden hier: http://rc.rcjournal.com/content/respcare/53/10/1337.full.pdf (02.01.21)
[xxxvii] Schöne-Seifert, Bettina: „Medizinethik“, S. 597.
[xxxviii] Wobei euch hier nicht vergessen werden darf, dass noch immer fake-news zum Thema verbreitet werden und viele der Informationen erst durch eigeninitiativer Internet-Recherche, die nicht jede*r – aus unterschiedlichsten Gründen – vollziehen kann (gerade in der Höchstrisikogruppe der über 80-Jährigen).
[xxxix] Vgl. hierzu z.B.: Berres, Irene; Höhne, Valerie: Das Für und Wider eines Immunitätspasses. Gesundheitsminister Spahn sieht in einem Immunitätspass eine Chance im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Kritiker befürchten eine Spaltung der Gesellschaft, Spiegel https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-krise-bundesregierung-schafft-voraussetzungen-fuer-immunitaetspass-a-882c9ecc-7d06-4c8d-bd1c-299b6d565532 (05.01.21) oder Hommel, Thomas: Ethikrat rät von Immunitätsausweis „zum jetzigen Zeitpunkt“, ÄrzteZeitung https://www.aerztezeitung.de/Politik/Ethikrat-raet-von-Immunitaetsausweis-zum-jetzigen-Zeitpunkt-ab-413065.html  und Schmeitzner, Birgit: ARD Hauptstadtstudio Immunitätsausweis – Ethikrat rät ab tagesschau.de vom 22.09.20 (05.01.21) „Nicht zum jetzigen Zeitpunkt: Der Ethikrat lehnt einen Covid-19-Immunitätsausweis ab. Beim Ausblick in die Zukunft ist das 24-köpfige Gremium aber gespalten.“
[xl] Vgl. dazu: Spiekermann, Britta: Die Diskussion um den Immunitätsausweis, zdf https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/berlin-direkt-clip-3-382.html (02.01.21)
[xli] NDR Info Nachrichten vom 29.12.2020 https://www.ndr.de/nachrichten/info/meldungen/nachrichten313_con-20x12x29x05y21.html#meldung0 (02.01.21)
[xlii] Lösch, Julia: Nationale Impfstrategie – Der Corona-Impfstoff: Eine Frage der Ethik, zdf.de, https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-impfstoff-verteilung-100.html (02.01.21).
[xliii] „Auf solchen Demonstrationen werde die Schoah relativiert, indem die Maskenpflicht mit dem Tragen des Judensterns im Nationalsozialismus verglichen werde.“ ZDFheute, Auf Corona-Demos – Klein verurteilt Judenstern-Kopien https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-demos-klein-judenstern-kopien-100.html (05.01.21)
[xliv] Eichinger, Roman; Uhlendorf, Burkhard: Seehofer fordert zum Impf-Start „Keine Sonderbehandlung für Geimpfte!“; BILD.de https://www.bild.de/politik/2020/politik/keine-sonderbehandlung-seehofer-warnt-vor-besserstellung-von-geimpften-74626642.bild.html (02.01.21)
[xlv] NDR Info Nachrichten vom 29.12.2020.
[xlvi] Reinhard Merkel im Interview mit Anja Stehle: Man kann Freiheitsrechte nicht einschränken mit dem vagen Appell an einen unklaren Begriff von Solidarität, Neue Züricher Zeitung, https://www.nzz.ch/international/iv-reinhard-merkel-ld.1594307 (05.01.21)
[xlvii] „Mathematische Modelle zeigen, dass erst bei einer Immunität von ca. 70% in der Bevölkerung die Übertragungen von SARS-CoV-2 soweit limitiert sind, dass diese Pandemie vorüber geht (Gemeinschaftsschutz).“ Robert-Koch-Institut: COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html (02.01.21)
[xlviii] Neuber, Harald: Corona-Impfungen als größtes Humanexperiment der modernen Geschichte, TELEPOLOIS, heise online, https://www.heise.de/tp/features/Corona-Impfungen-als-groesstes-Humanexperiment-der-modernen-Geschichte-4975719.html (02.01.21)
[xlix] Neuber, Corona-Impfungen als größtes Humanexperiment der modernen Geschichte.
[l] „Die klinischen Studien als Zulassungsgrundlage mit den Covid-19-mRNA-Impfstoffen waren sehr umfangreich und haben mehrere zehntausend Probanden eingeschlossen.“ Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung
[li] Neuber, Corona-Impfungen als größtes Humanexperiment der modernen Geschichte.
[lii] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S.2.
[liii] Positionspapier, Zugang zu einem VOVID-19-Impfstoff, S.2.
[liv] Lösch, Nationale Impfstrategie.
[lv] RKI: COVID-19 und Impfen (FAQ)
[lvi] Darüber hinaus stellen sich die innerdeutschen (und auch innereuropäischen) Verteilungsfragen zu den Impfstoffen im Kontext einer globalen Pandemie, in denen auch die Frage des Vermögens einzelner Staaten eine Rolle im Rahmen globaler Vakzin-Verteilung spielt und sich die Verteilungs- und Aufteilungsfragen nicht nur national oder innereuropäisch stellen, sondern international/global.  Vgl. hierzu u.a. Metzger, Nils: Rennen um Corona-Impfdosen – Wie wir armen Ländern Impfstoffe wegschnappen, ZDFheute https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfstoff-gerechte-verteilung-weltweit-100.html (05.01.21) oder DLF Kultur Globale Verteilung der Corona-Impfstoffe. Wie die Weltgemeinschaft armen Ländern helfen will, Armin von Bogdandy im Gespräch mit Vladimir Balzer https://www.deutschlandfunkkultur.de/globale-verteilung-der-corona-impfstoffe-wie-die.1013.de.html?dram:article_id=489649 (05.01.21)
[lvii] Schmeitzner, Birgit: ARD Hauptstadtstudio, Immunitätsausweis – Ethikrat rät ab https://www.tagesschau.de/inland/immunitaetsausweis-ethikrat-103.html (05.01.21)

Share
philosophike.de